AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
mSa Werbung & Accessoires - Marek Schirmer Accessoires

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online Shop

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Firma MAREK SCHIRMER ACCESSOIRES (im Folgenden "mSa" genannt) und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden "Käufer" genannt), die über den Online-Shop der mSa Waren erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertrags-Schlusses gültige Fassung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der 
(3) mSa in Geschäftsbeziehung treten, ohne das dies Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der mSa in eine Geschäftsbeziehung treten. 

§ 2 Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug
(1) Die Zahlung der Waren erfolgt gemäß der Zahlungsbestimmungen der mSa
(2) Der Kaufpreis ist nach Vertragsabschluss sofort zu zahlen
(3) Befindet sich er Käufer im Zahlungsverzug, hat er während dessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei den, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4) Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 
(5) Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

§ 3 Lieferung, Gefahrenübergang
(1) Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich unserer im Angebot aufgeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsabschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse. Bei individuell angefertigten Produkten beträgt die Lieferzeit bis zu 20 Arbeitstage nach Auftragsbestätigung durch die mSa. 
(2) 
a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über. 
b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes geht auf den Käufer über, sobald die mSa den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder dem sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt ausgeliefert hat. 

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der mSa. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung von mSa nicht zulässig.

§ 5 Preise
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und weitere Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die ggf. gesondert ausgewiesen werden.

§ 6 Rücktritt
(1) mSa ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.

§ 7 Gewährleistung
Vorbemerkung: Bei Gussharzveredelungen können kleinere Kratzer oder Blasen entstehen, bei anderen Veredelungen können kleinere Tropfnasen oder Blasen vorkommen. Insgesamt ist auf Grund der Verwendung von metallischen Oberflächen mit scharfen Kanten zu rechnen. Bei Individualanfertigungen sind Abweichungen in der Zentrierung bis zu 5mm möglich. Vorgenannte Produkteigenschaften stellen keinen Mangel der Kaufsache dar.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass beim Herstellungsprozess keine Einbrennlackierung vorgenommen wird und ein solches Verfahren auch nicht von uns verwendet wird.
(1) Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Die mSa trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergang mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch  Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. mSa ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der gewählten Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(2) Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für mSa und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und mSa erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind mSa innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für  den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.
b) Bei Mängeln leistet mSa nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(3) Liefert die mSa zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann sie vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen mSa.

§ 8 Haftungsbeschränkung
(1) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet mSa nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die mSa oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der mSa gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2) Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots in unserem Onlineshop.
(3) mSa ist bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Bilder, Grafiken und Texte zu beachten, von ihr selbst erstellte Bilder, Grafiken, und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken und Texte zurückzugreifen. Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Das Copyright für veröffentlichte, vom Autor selbst erstellte Objekte bleibt allein beim Autor der Seiten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Autors nicht gestattet.
(4) Stellt der Käufer für die Herstellung unserer Waren Bilder, Grafiken oder Texte zur Verfügung, so versichert er, selbst Urheber dieser Bilder, Grafiken oder Texte zu sein. Der Käufer stellt mSa von Schadensersatzansprüchen Dritter für eine Verletzung von Urheber- und Lizenzrechten für die durch ihn mSa zur Verfügung gestellten Bilder, Grafiken und Texte frei.

§ 9 Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Schwäbisch Hall. Dasselbe gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
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